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Allgemeine Geschäftsbedingungen / AGBs von Fotostudio Imago 

 

 

I. Allgemeines

1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle an Fotostudio Imago erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
2. „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle von Fotostudio Imago hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, Dia-Positive, Papierbilder, Still-Videos, elektronische Stehbilder in digitalisierter Form, Videos usw.)

 

II. Urheberrecht

1. Fotostudio Imago steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Massgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
2. Die von Fotostudio Imago hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt. 3. Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist - sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde - jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.
4. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an Fotostudio Imago.
5. Der Besteller eines Bildes i.S. vom § 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60 UrhG wird ausdrücklich abbedungen.
6. Bei der Verwertung der Lichtbilder kann Fotostudio Imago, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden.
Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt Fotostudio Imago zum Schadensersatz.
7. Die Rohdaten verbleiben bei Fotostudio Imago. Eine Herausgabe der Rohdaten an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.

 

III. Vergütung, Eigentumsvorbehalt

1. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet; Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen. Gegenüber Endverbrauchern weist der Fotograf die Endpreise inkl. Mehrwertsteuer aus.

2. Fällige Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 (in Worten: dreißig) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Fotostudio Imago bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.

3. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum von Fotostudio Imago.
4. Hat der Auftraggeber, Fotostudio Imago keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.

 

IV. Haftung

1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet Fotostudio Imago für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet Fotostudio Imago – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

2 . Fotostudio Imago verwahrt die Rohdaten sorgfältig. Sie sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrt Rohdaten nach drei Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten. Vor der Vernichtung benachrichtigt er den Auftraggeber und bietet ihm

die Rohdaten zum Kauf an.
3. Fotostudio Imago haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.
4. Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt.

 

V. Nebenpflichten

1. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Fotostudio Imago übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.

2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen. Holt der Auftraggeber nach Auffor-derung die Aufnahmeobjekte nicht spätestens nach zwei Werktagen ab, ist Fotostudio Imago berechtigt, gegebenenfalls Lagerkosten zu berechnen oder bei Blockierung seiner Studioräume die Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers auszulagern. Transport- und Lagerkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.

 

VI. Leistungsstörung, Ausfallhonorar

3. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die Fotostudio Imago nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar von Fotostudio Imago, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält Fotostudio Imago auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass Fotostudio Imago kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann der Fotograf auch Schadensersatzansprüche geltend machen.
4. Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom Fotostudio Imago bestätigt worden sind. Fotostudio Imago haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. 

VIII. Digitale Fotografie

1. Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Lichtbilder auf Datenträgern aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Fotostudio Imago
2. Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung, wenn dieses Recht nicht ausdrücklich übertragen wurde.
IX. Bildbearbeitung

1. Die Bearbeitung von Lichtbildern von Fotostudio Imago und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital, bedarf der vorherigen Zustimmung von Fotostudio Imago. Entsteht durch Foto-Composing, Montage oder sonstige elektronische Manipulation ein neues Werk, ist dieses mit [M] zu kennzeichnen. Die Urheber der verwendeten Werke und der Urheber des neuen Werkes sind Miturheber im Sinne des §8UrhG.

2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Lichtbilder von Fotostudio Imago digital so zu speichern und zu kopieren, dass der Name des Fotografen mit den Bilddaten elektronisch verknüpft wird.
3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass sie bei jeder Art von Datenübertragung, bei jeder Wiedergabe auf Bildschirmen, bei allen Arten von Projektionen, insbesondere bei jeder öffentlichen Wiedergabe, erhalten bleibt und der Fotograf als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.

4. Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, Fotostudio Imago mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder zu beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er stellt Fotostudio Imago von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen

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X. Nutzung und Verbreitung

1. Die Verbreitung von Lichtbildern von Fotostudio Imago im Internet und in Intranets, in Online-Datenbanken, in elektronischen Archiven, die nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, auf Diskette, CD-ROM oder ähnlichen Datenträgern ist nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung zwischen Fotostudio Imago und dem Auftraggeber gestattet.
2. Die Weitergabe digitalisierter Lichtbilder im Internet und in Intranets und auf Datenträgern und Geräten, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Soft- und Hardcopies geeignet sind, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Fotostudio Imago.

3. Die Vervielfältigung und Verbreitung von Bearbeitungen, die der Fotograf auf elektronischem Wege hergestellt hat, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Fotostudio Imago.
4. Fotostudio Imago ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

5. Wünscht der Auftraggeber, dass Fotostudio Imago ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
6. Hat Fotostudio Imago dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Einwilligung des von Fotostudio Imago verändert werden.
7. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber; die Art und Weise der Übermittlung kann der Auftragnehmer bestimmen.

§ 6 Preise, Zahlungsbedingungen

(1) Alle Preise verstehen sich als Gesamtpreise in Euro inklusive der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer.
(2) Alle Zahlungen erfolgen über das Bezahlsystem Vorabüberweisung, Bar, mit EC-Karte oder auf Rechnung. Fotostudio Imago behält sich vor, einzelne Zahlungsarten auszuschließen.
(3) Die Zahlung ist mit Vertragsschluss fällig. Bei Wahl der Zahlungsart Rechnung nennt Fotostudio Imago dem Kunden die Bankverbindung in der Eingangsbestätigungsmail oder der Email der Annahmeerklärung. Ist ein Download Vertragsgegenstand, so erfolgt die Freischaltung erst nach Eingang der Zahlung.
(4) Die durch Rückbuchungen entstehenden Rückbuchungsgebühren der Kreditinstitute, die auf das Verschulden des Kunden zurückzuführen sind, gehen zu Lasten des Kunden. 
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§ 7 Umgang mit Beschwerden
Im Falle einer Beschwerde geht Fotostudio Imago wie folgt vor: Nach Kontaktaufnahme durch den Kunden (Email, Telefon etc.) wird sein Anliegen umgehend geprüft und entsprechende Maßnahmen eingeleitet.

 

§ 8 Absage der Teilnahme durch den Kunden
(1) Im Falle einer Absage einer Teilnahme an Fotoshootings wird dem Teilnehmer die Gegenleistung erlassen bzw. bereits geleistete Zahlungen erstattet, sofern die Absage mehr als 3 Wochen vor Beginn der Leistungserbringung durch Fotostudio Imago erfolgt.
(2) Erfolgt die Absage des Kunden zu einem späteren Zeitpunkt, so fällt die Vergütung für die Leistung von Fotostudio Imago in folgender Höhe an:
– Bei Eingang der Absage in der Zeit vom 14. bis 7. Tag vor Beginn: 10% der vertraglich geschuldeten Gegenleistung
– Bei Eingang der Absage in der Zeit vom 6. bis 2. Tag vor Beginn: 20 % der vertraglich geschuldeten Gegenleistung
– in der Zeit vom 2. bis 1. Tag vor Beginn: 50 % der vertraglich geschuldeten Gegenleistung

(3) Es bleibt dem Kunden unbenommen, nachzuweisen, dass Fotostudio Imago tatsächlich kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist. Ferner ist er berechtigt, Fotostudio Imago einen geeigneten Ersatzteilnehmer vorzuschlagen. Maßgeblicher Zeitpunkt der Absage ist Zugang einer schriftlichen Erklärung oder per Telefon bei Fotostudio Imago
(4) Vorstehende Regelungen gelten nicht im Falle eines wirksamen Widerrufs gem. § 11 dieser ALB Auch das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

§ 9 Absage von Leistungen durch Fotostudio Imago
(1) Fotostudio Imago behält sich vor, jederzeit – auch bereits gebuchte – Leistungen aus wichtigem Grund abzusagen oder zu verlegen. Ein wichtiger Grund kann insbesondere die Unwirtschaftlichkeit des Angebots aufgrund sich abzeichnender zu geringer Nachfrage sowie eine Krankheit des Dozenten/Veranstalters oder aber die Einstellung der Kooperation eines Drittanbieters mit Fotostudio Imago sein.
(2) Im Falle der Absage durch Fotostudio Imago wird eine bereits gezahlte Gebühr vollständig erstattet.
(3) Im Falle der Verlegung steht dem Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht zu, von dem er binnen einer Woche nach Verlegung Gebrauch machen muss. Anderenfalls gilt § 8 dieser ALB.

§ 10 Ablauf von Shootings
(1) Der konkrete Ablauf eines Shootings obliegt der Wahl von Fotostudio Imago
(2) Die Fotoaufnahmen werden dem Kunden nach Beendigung des Shootings zur Ansicht gezeigt oder auch zur Ansicht elektronisch zugesandt. Diese Fotoaufnahmen enthalten ein Wasserzeichen von Fotostudio Imago. Es handelt sich lediglich um Exemplare zur Auswahl, nicht um die fertiggestellten Fotografien für den Kunden. Die sodann durch den Kunden ausgewählten Fotoaufnahmen werden ihm erst nach vollständiger Zahlung des geschuldeten Entgelts zur Verfügung gestellt.

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